Kommunale Wärmeplanung Meißner: Öffentliche Beteiligung startet | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Meißner legt den Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung vom 16.02. bis 17.03.2026 öffentlich aus und lädt zur Beteiligung ein.

Kommunale Wärmeplanung Meißner: Öffentliche Beteiligung startet

BEKANNTMACHUNG

Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Meißner

Auslegung des Entwurfes

- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten

gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)-

Die Gemeinde Meißner ist nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Möglichkeiten der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien zu prüfen und darzustellen, um einen Beitrag zur umweltfreundlichen Wärmeversorgung zu leisten. Der Geltungsbereich der kommunalen Wärmeplanung betrifft das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Meißner.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung in der Fassung vom 10.02.2026 steht der Öffentlichkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe gemäß § 13 Abs. 4 WPG zur Einsichtnahme in der Zeit vom

16.02.2026 bis zum 17.03.2026 (jeweils einschließlich)

zur Verfügung und ist im Internetportal der Gemeinde Meißner unter https://www.gemeinde-meissner.de sowie der Meißner-App (siehe Link am Ende des Textes oder hier) veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Meißner, Hinterweg 4, 37290 Meißner OT Abterode, während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung oder nach Vereinbarung, öffentlich zur Einsichtnahme in dem o.g. Zeitraum aus.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung umfasst:

- die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG,

- die Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15 WPG,

- die Ergebnisse der Potenzialanalyse nach § 16 WPG,

- das Zielszenario nach § 17 WPG,

- die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 WPG,

- die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG sowie

- die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (E-Mail: info@gemeinde-meissner.de). Sie können bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich per Post oder während der Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift).

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur kommunalen Wärmeplanung findet gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Beteiligten, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, statt.

Gemäß § 6 WPG wurde die Firma Findig Projekt GmbH aus 01099 Dresden, zur Unterstützung bei der Durchführung der Wärmeplanung beauftragt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung und Planung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 13 Abs. 4 WPG.

Meißner, 11.Februar 2026

Gemeindevorstand der Gemeinde Meißner, Junghans, Bürgermeister

Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Meißner