Die Gemeinde Meißner sucht Schiedspersonen
In der Gemeinde Meißner läuft die Amtszeit des aktuellen Schiedsmannes Ernst-Dieter Mäurer und seines Stellvertreters Wolfgang Steinbach aus. Beide Personen, die ihr Amt in den letzten Jahren hervorragend ausgeübt und zu vielen Schlichtungen in Streitigkeiten in unserer Gemeinde beigetragen haben, stehen für eine weitere Amtsperiode altersbedingt nicht mehr zur Verfügung.
Daher sucht die Gemeinde Meißner dringend interessierte Personen, die Interesse an der Ausübung des Amtes als Schiedsmann/ Schiedsfrau haben.
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, wie z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten oder in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Für ihr Amt werden die Schiedspersonen u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner e.V. hinreichend ausgebildet.
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes Eschwege in ihrem Amt bestätigt.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung der Aufgaben einer Schiedsperson haben, können sich schriftlich bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Meißner, Hinterweg 4, 37290 Meißner, bewerben.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Meißner
Junghans, Bürgermeister