Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Meißner – Einladung zur Bürgerinformationsveranstaltung
Die Gemeinde Meißner lässt aktuell eine Kommunale Wärmeplanung durch das Planungsbüro FINDIG Projekt GmbH aus Dresden erarbeiten. Diese Maßnahme wird im Rahmen der Bundesförderung vollständig unterstützt – die Gemeinde erhält hierfür eine 100-prozentige Förderung des Bundes.
Um die Bürgerinnen und Bürger transparent über den Stand des Projekts zu informieren, lädt die Gemeinde Meißner herzlich zu einer Bürgerinformationsveranstaltung am 21. Januar 2026 ein.
Im Rahmen der Veranstaltung stellt das Büro FINDIG Projekt GmbH den aktuellen Zwischenstand der Wärmeplanung vor und gibt einen Ausblick auf die nächsten Schritte im Planungsprozess. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen.
Termin: 21.01.2026 Ort: Bürgerraum Abterode Uhrzeit: 19.00 Uhr
Die Gemeinde Meißner freut sich auf eine rege Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.
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Info-Blatt zur Kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Meißner
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Gemeinden ermitteln, wie ihre zukünftige Wärmeversorgung klimafreundlicher, sicherer und bezahlbarer gestaltet werden kann. Sie zeigt:
wie heute in einem Ort geheizt wird,
wo Sanierungs- oder Effizienzpotenziale bestehen,
welche erneuerbaren Energien vor Ort genutzt werden können,
wo sich Wärmenetze wirtschaftlich lohnen und
welche Gebiete künftig eher auf individuelle Lösungen setzen sollten (z. B. Wärmepumpen).
Warum ist Wärmeplanung nötig?
Der Wärmesektor macht einen wesentlichen Anteil der CO₂-Emissionen in Deutschland aus. Eine durchdachte Planung hilft Gemeinden und Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümern dabei, verlässliche Perspektiven für zukünftige Heizlösungen zu bekommen – technologisch, finanziell und zeitlich.
Rechtliche Grundlage und Fristen
Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, müssen alle Bundesländer und Kommunen eine strategische Wärmeplanung erstellen.
Für Hessen gelten – wie bundesweit – folgende Fristen:
Kommunen unter 100 000 Einwohnern: Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028
Kommunen über 100 000 Einwohnern: Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2026
Auch die Gemeinde Meißner ist damit verpflichtet, bis 2028 einen vollständigen Wärmeplan vorzulegen.
Wie geht Meißner vor?
Die Gemeinde Meißner hat das Büro Findig Projekt GmbH aus Dresden beauftragt, den Wärmeplan zu erstellen. Derzeit liegen die Bestandsanalyse und Potenzialanalyse vor. Sie bilden die Grundlage dafür, später Szenarien und Zielwege für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu entwickeln.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Wärmeplanung schreibt niemandem kurzfristig eine Heizungsart vor.
Sie dient vielmehr als Orientierung: Welche Lösungen sind in welchem Ortsteil künftig realistisch? Welche Investitionen lohnen sich?
Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten damit langfristige Planungssicherheit.
Gleichzeitig kann die Gemeinde Fördermittel zielgerichteter einsetzen und Infrastruktur besser planen.
Möglichkeiten zur Beteiligung
Die Bevölkerung soll frühzeitig informiert und einbezogen werden. In der Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch, dem 21. Januar 2026 im Bürgerraum Abterode wird der aktuelle Stand vorgestellt und Fragen aus der Bürgerschaft können aufgenommen werden.