Erweiterung des Dolomitsteinbruchs Mönchhof bis 2050 genehmigt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Das Regierungspräsidium Kassel hat die Erweiterung des Steinbruchs Mönchhof bis Ende 2050 genehmigt und setzt klare Auflagen für Betriebszeiten und Umweltschutz.

Erweiterung des Dolomitsteinbruchs Mönchhof bis 2050 genehmigt

Das Regierungspräsidium Kassel hat die Erweiterung des Dolomitsteinbruchs „Mönchhof“ bei Alberode genehmigt. Mit Bescheid vom 28. August 2026 wurde der Firma Köhler Kalk GmbH erlaubt, die bisherige Abbaufläche von 6,7 Hektar um weitere 10,9 Hektar auf insgesamt 17,6 Hektar zu erweitern.

Die Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2050 befristet. Damit wird eine wichtige Grundlage für den langfristigen Weiterbetrieb des Unternehmens und die Sicherung der rund 20 Arbeitsplätze in der Gemeinde Meißner geschaffen.

Übersicht der Erweiterungsfläche des Dolomitsteinbruchs Mönchhof bei Alberode. Quelle: Antragsunterlagen der Köhler Kalk GmbH, Planungsriss Erweiterungsfläche.“

Grundlage bereits im Jahr 2012 geschaffen

Die jetzige Erweiterung steht in der Kontinuität der Beschlüsse, die die Gemeindevertretung Meißner bereits im Jahr 2012 gefasst hat.

Mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde damals die planungsrechtliche Grundlage für den Dolomitsteintagebau „Mönchhof“ in der Gemarkung Alberode geschaffen. Hintergrund war, dass die ursprüngliche Dolomitlagerstätte am Betriebsstandort Vockerode nahezu erschöpft war.

Die Gemeindevertretung hatte sich seinerzeit dafür ausgesprochen, der Firma Köhler Kalk die Erschließung einer neuen Lagerstätte zu ermöglichen und damit den Fortbestand des Unternehmens am Standort Meißner zu sichern.

Die Entscheidung war damals nicht unumstritten. Insbesondere der Transport des gewonnenen Dolomitgesteins vom Gut Mönchhof über Alberode und Germerode zum Kalkwerk in Vockerode wurde kritisch diskutiert.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde jedoch zugleich die Grundlage für die langfristige Entwicklung des Abbaustandortes Mönchhof gelegt.

Erweiterung baut auf bestehenden Genehmigungen auf

Im April 2013 wurde die erste Abbaugenehmigung durch den Werra-Meißner-Kreis erteilt. Anfang 2017 begann die Gewinnung von Dolomitgestein am Mönchhof. Weitere immissionsschutzrechtliche Genehmigungen folgten 2017 und 2018.

Auch das Regierungspräsidium Kassel stellt in seinem aktuellen Genehmigungsbescheid ausdrücklich fest, dass die jetzige Erweiterung auf dieser Genehmigungshistorie aufbaut.

Bei der Gewinnung von Dolomitgestein handelt es sich zudem um ein standortgebundenes Vorhaben, das unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch im Außenbereich privilegiert zulässig sein kann. Entscheidend ist dabei unter anderem, dass die gesetzlichen Anforderungen des Umwelt- und Immissionsschutzes eingehalten werden und die Erschließung gesichert ist.

Die aktuelle Genehmigung ist damit eine nachvollziehbare Fortentwicklung der bereits 2012 eingeleiteten Entwicklung.

Klare Vorgaben für Betriebszeiten und Lkw-Verkehr

Für die Einwohnerinnen und Einwohner ist insbesondere wichtig, dass mit der Erweiterung keine grundsätzliche Veränderung des bisherigen Steinbruchbetriebs vorgesehen ist.

Die Abbauflächen liegen in größerer Entfernung zu den bestehenden Ortslagen. Nach den bisherigen Erfahrungen sind durch den laufenden Betrieb keine größeren Probleme aufgetreten. Auch künftig werden nach den vorliegenden Untersuchungen keine erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen erwartet.

Der Genehmigungsbescheid enthält hierzu verbindliche Auflagen:

  • Betriebszeiten: Der reguläre Steinbruchbetrieb ist auf die Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr beschränkt. Einzelne Abweichungen innerhalb des Tageszeitraums von 6:00 bis 22:00 Uhr sind zulässig, sofern die Gesamtbetriebsdauer von zehn Stunden nicht überschritten wird.

  • Lkw-Verkehr: Die Anzahl der An- beziehungsweise Ablieferungen ist auf maximal 40 Lkw täglich begrenzt.

  • Lärmschutz: Die Brech- und Klassieranlage darf ausschließlich auf der untersten Sohle des Steinbruchs betrieben werden. Zusätzlich gelten verbindliche Lärmgrenzwerte.

  • Sprengarbeiten: Für die Gewinnungssprengungen gelten besondere Sicherheits- und Immissionsschutzauflagen.

Der Transport des Dolomitgesteins zum Kalkwerk Vockerode wird somit weiterhin erforderlich sein. Eine grundsätzliche Erhöhung der bisherigen Gesteinsproduktion ist nach den Antragsunterlagen jedoch nicht vorgesehen.

Keine Einwendungen im Genehmigungsverfahren

Das Erweiterungsvorhaben wurde im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen konnten vom 2. Juni bis zum 1. Juli 2026 eingesehen werden.

Nach den Feststellungen des Regierungspräsidiums Kassel wurden innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben.

Die zuständige Genehmigungsbehörde hat außerdem die Auswirkungen auf Menschen, Natur, Landschaft, Boden und Wasser geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Rekultivierung der Abbauflächen vorgesehen

Ein weiterer Bestandteil der Genehmigung ist die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung bereits abgebauter Bereiche.

Nach Abschluss des Abbaus sollen die entsprechenden Flächen wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Hierfür gelten umfangreiche Vorgaben zum Boden-, Wasser- und Naturschutz.

Die Genehmigung ist bis Ende 2050 befristet. Bis dahin sollen neben der Rohstoffgewinnung auch die vorgesehenen Maßnahmen zur Wiederverfüllung und Wiedernutzbarmachung abgeschlossen werden.

Langfristige Perspektive für den Standort Meißner

Mit der Erweiterung des Steinbruchs wird die Rohstoffversorgung der Firma Köhler Kalk für die kommenden Jahrzehnte gesichert.

Das Unternehmen gewinnt am Mönchhof hochwertigen Dolomitstein, der im Kalkwerk Vockerode weiterverarbeitet wird. Die daraus hergestellten Produkte werden unter anderem in der Stahl-, Bau- und Düngemittelindustrie eingesetzt.

Die Erweiterung ist damit nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für die wirtschaftliche Entwicklung und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde Meißner von Bedeutung.

Aus Sicht der Gemeinde Meißner ist die jetzige Erweiterungsgenehmigung eine konsequente Fortsetzung der bereits 2012 getroffenen Grundsatzentscheidung.

Ziel war und ist es, den traditionsreichen Unternehmensstandort langfristig zu erhalten und gleichzeitig die Belastungen für die Einwohnerinnen und Einwohner durch klare rechtliche Vorgaben und behördliche Kontrollen auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.