Verschmutzung von öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie Grün- und Ge-meinschaftsflächen durch Hundekot in der Gemeinde | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Verschmutzung von öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie Grün- und Ge-meinschaftsflächen durch Hundekot in der Gemeinde

Bei der Gemeindeverwaltung sind verstärkt Beschwerden darüber eingegangen, dass öffentliche Grün- und Gemeinschaftsflächen sowie Straßen und Gehwege durch Hundekot verschmutzt werden. Speziell betrifft es leider den Spielplatz in Vockerode.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde in den meisten Ortsteilen Mülleimer mit Hundekotbeutelspendern aufgestellt. Dies ist sicherlich ein Entgegenkommen an die Hundebesitzer – es sollte aber auch gleichzeitig eine Verpflichtung sein, den Hundekot ordentlich zu entsorgen.

Wir appellieren daher noch mal an alle Hundehalter, darauf zu achten, dass die Hunde ihre Notdurft nicht auf den öffentlichen bzw. privaten Grünflächen verrichten.

Wir weisen darauf hin, dass alle Hundehalter gemäß § 10 Abs. 2 der Abfall- und Gebührensatzung des Abfallzweckverbandes Abfallwirtschaft dazu verpflichtet sind, den Hundekot der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen und sich der angebotenen Systeme zu bedienen. Das heißt, dass alle Hundehalter dazu verpflichtet sind, den Hundekot über die Abfallbehälter (Mülltonne/Papierkorb) zu entsorgen.

Sollten bei uns konkrete Beschwerden gegen Hundehalter eingehen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, welches mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann.