Die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen sind spätestens am 5. Januar 2026 bis 18.00 Uhr während der allgemeinen Öffnungszeiten schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Meißner einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem genannten Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026 geschlossen ist. In dringenden Fällen erreichen Sie das Wahlamt am 24., 29., 30. und 31. Dezember 2025 jeweils in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0 56 57 -98 96 30.
Meißner, 12. November 2025
1.2 - M
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Meißner
gez. Mell