Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht

Das Wetter der letzten Wochen hat leider auch das Unkrautwachstum im Schrammbord und am Gehweg begünstigt. Die, die es bisher versäumt haben, möchten wir deshalb noch mal auf die Einhaltung der Straßenreinigungspflicht hinweisen.

Gemäß unserer Satzung über die Straßenreinigung hat jeder Eigentümer vor und ggf. auch neben bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen sind, seiner Reinigungspflicht nachzukommen.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement für eine saubere Gemeinde Meißner.