Ehrenamt Schiedsamt: Dringend Nachfolger gesucht! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Meißner sucht dringend neue Schiedspersonen, um das Ehrenamt zur Streitschlichtung aufrechtzuerhalten und Gerichte zu entlasten.

Ehrenamt Schiedsamt: Dringend Nachfolger gesucht!

Die Gemeinde Meißner läuft aktuell große Gefahr, das Schiedsamt Meißner zukünftig nicht besetzen zu können. Trotz mehrerer Aufrufe ist es bisher nicht gelungen, Nachfolger für die bisherigen Schiedspersonen Ernst-Dieter Mäurer und Wolfgang Steinbach zu finden, die altersbedingt nicht mehr zur Verfügung stehen.

Jede Gemeinde muss nach dem Hess. Schiedsamtsgesetz zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ein Schiedsamt einrichten. Schiedspersonen haben dabei die Aufgabe, Streitschlichtungsverfahren (z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) durchzuführen und so die Gerichte zu entlasten. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Sollte es nicht gelingen, auf freiwilliger Basis Bürgerinnen und Bürger aus unserer Gemeinde zu gewinnen, die das Amt der Schiedsperson ausüben möchten, könnte eine unangenehme Situation entstehen. In diesem Fall kann das Amtsgericht Eschwege jede Person aus der Gemeinde Meißner, die die formellen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes als Schiedsperson erfüllt, von Amts wegen dazu verpflichten.

Diese Situation möchten wir natürlich vermeiden und appellieren daher nochmal an alle Bürgerinnen und Bürger, darüber nachzudenken, ob das Amt der Schiedsperson nicht eine interessante ehrenamtliche Tätigkeit für sie sein könnte.

Welche Voraussetzungen gelten dafür ?

  • Bewerber/innen müssen mindestens 30 Jahre alt sein

  • sie müssen in Meißner wohnhaft sein

  • Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

  • mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Geduld und Lebenserfahrung

Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

Bitte senden Sie Ihre Daten hierzu an die Gemeinde Meißner, Hinterweg 4, 37290 Meißner oder an info@gemeinde-meissner.de