Öffentliche Aufforderung und Hinweise zur Durchführung der Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Meißner | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Öffentliche Aufforderung und Hinweise zur Durchführung der Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Meißner

Wir müssen leider noch mal darauf hinweisen, dass einige wenige Haus- und Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Straßenreinigung nicht nachkommen. Dies ist momentan insbesondere im Ortsteil Wellingerode der Fall.

Wir möchten an dieser Stelle noch mal an die Pflicht zur Straßenreinigung erinnern. Wenn sich an der Situation nichts ändert, müssen wir die Grundstückseigentümer eventuell mit einem Bußgeld belasten oder die Ersatzvornahme durch den gemeindlichen Bauhof durchführen lassen – wobei hier die Arbeitsstunde je nach Aufwand ca. 150,00 € betragen kann.

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Meißner

gez. Junghans

Bürgermeister