Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. I Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Meißner am 23.02.2026 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der geprüfte Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Meißner wird gemäß §§ 113, 114 Abs. 1 HGO beschlossen.
2. Dem Gemeindevorstand wird uneingeschränkte Entlastung über den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Meißner gemäß § 114 Abs. 1 HGO erteilt.
3. Die Gemeindevertretung beschließt,
a) den Jahresüberschuss 2022 im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 16.127,95 Euro auf die Rechnung 2023 vorzutragen,
b) den Jahresüberschuss 2022 im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.270,46 Euro auf die Rechnung 2023
vorzutragen.
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Gemeinde Meißner für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 9. bis zum 17. März 2026 im Rathaus, Hinterweg 4, 37290 Meißner, Ortsteil Abterode, Zimmer 205, während der Dienststunden öffentlich aus.
Meißner, 2. März 2026
1.2 - M
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Meißner
Junghans, Bürgermeister