Information zur neu festgesetzten Grundsteuer: Einspruchsverfahren + Sepa-Lastschriftmandat | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Information zur neu festgesetzten Grundsteuer: Einspruchsverfahren + Sepa-Lastschriftmandat

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in den nächsten Tagen erhalten Sie von der Gemeinde Meißner Ihre neuen Grundsteuerbescheide.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sich die Grundsteuer aus dem vom Finanzamt ermittelten und im Grundsteuermessbescheid festgestellten Messbetrag errechnet, der Ihnen bereits im letzten Jahr vom Finanzamt mitgeteilt worden ist.

Die von Ihnen zu entrichtende Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des in Rede stehenden Messbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde Meißner.

Die Gemeinde ist hierbei an die im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes getroffene Festsetzung gebunden und hat diese in ihren Bescheid zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn die Steuermessbescheide des Finanzamtes noch nicht rechtskräftig sind.

Einsprüche gegen den Grundsteuermessbetrag können deshalb nur beim Finanzamt einlegt werden, nicht bei der Gemeinde Meißner.

Durch die Einlegung eines Einspruchs wird die Wirksamkeit des angefochtenen Grundsteuermessbescheides nicht gehemmt. Dies bedeutet, dass der Einspruch nicht von der Zahlungspflicht befreit. Gleiches gilt für Widersprüche gegen den Steuerbescheid der Gemeinde.

Bitte überprüfen Sie Ihre Bescheide auch auf eventuelle Abbuchungskonten.

Durch die Neuveranlagung von Gebäuden und Grundstücken werden Abbuchungskonten nicht automatisch auf die neuen Objekte übernommen. Sollen die Steuern hier auch abgebucht werden, erteilen Sie uns bitte ein neues Sepa-Lastschriftmandat.

Ihre Gemeindeverwaltung