Am Friedhof in Weidenhausen wurde kürzlich eine größere Menge Grasschnitt direkt am Friedhofszaun abgeladen. Offenbar wurde der Rasenschnitt sogar mit einer Schubkarre dorthin gebracht.
Wir möchten diesen Vorfall zum Anlass nehmen, noch einmal darauf hinzuweisen: Auch Grasschnitt und anderer Grünschnitt müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie gehören nicht an Friedhofszäune, Wegränder oder andere öffentliche Stellen.
Für die Entsorgung stehen die Grüne Tonne sowie die dafür vorgesehenen Annahmestellen bzw. Deponien (Weidenhausen) zur Verfügung.
Das unerlaubte Ablagern von Grünschnitt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.