Der Gemeindevorstand der Gemeinde Meißner weist darauf hin, dass auf der Grundlage des Rufbereitschaftsplanes der Gemeinde Meißner vom 13.11.2023 - mit Räum- und Streuplan – nur stark gefährdete Straßenabschnitte der Dringlichkeitsstufe 1 vorrangig geräumt und gestreut werden. Dazu gehören verkehrswichtige Straßen, gefährliche Stellen und Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, wichtige Einmündungen auf übergeordneten Straßen, usw.
Alle anderen Straßen und Stellen der Dringlichkeitsstufe 2 und 3 werden nachgeordnet geräumt und gestreut; der Winterdienst auf diesen wird an den Wochenenden und den Feiertagen nur eingeschränkt durchgeführt.
Die Reinigungs-, Räum- und Streuverpflichtung der Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Meißner bleibt davon unberührt.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Fahrweise der jeweiligen winterlichen Straßensituation entsprechend anzupassen.
Ferner wird auf die Gefahren beim Betreten von Eisflächen gewarnt. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf diese Gefahrenpunkte entsprechend aufmerksam zu machen.
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Meißner
gez. Junghans
Bürgermeister