Auch in der Gemeinde Meißner gibt es immer mehr Drohnenbesitzer. Dabei werden oftmals private Grundstücke mit den Drohnen überflogen, ohne das dafür eine entsprechende Erlaubnis vorliegt und daher verboten ist. Daher möchten wir nachfolgend nochmals die wichtigsten Regelungen für die Nutzung von Drohnen darstellen:
Ist eine Erlaubnis nötig, wenn ich eine Drohne privat fliegen lassen will?
Bevor Sie mit einer Drohne den Luftraum erkunden können, ist in der Regel eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt notwendig. Eine entsprechende Verpflichtung besteht für Drohnen, mit einem Gewicht von mindestens 250 g oder wenn diese mit einer Kamera ausgestattet ist.
Brauche ich einen Führerschein, wenn ich die Drohne privat nutze?
Ein Drohnenführerschein – offiziell als EU-Kompetenznachweis bezeichnet – ist ab einer Startmasse von 250 g vorgeschrieben.
Worauf muss ich bei privater Nutzung einer Drohne achten?
Ab einem Gewicht von 250 g oder wenn das Modell über eine Kamera verfügt, besteht eine Kennzeichnungspflicht. Es gibt außerdem Drohnen-Flugverbote, an die Sie sich halten müssen.
Ist der Einsatz einer Drohne privat erlaubt und was ist dabei zu beachten?
Wer privat eine Drohne fliegen lassen will, sollte sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Bestimmungen der EU-Drohnenverordnung vertraut machen. Denn abhängig von Gewicht und Einsatzzweck können diese in unterschiedliche Betriebskategorien fallen. Private Drohnen lassen sich in der Regel der erlaubnisfreien Kategorie “open” zuordnen, weshalb nachfolgend auch nur diese betrachtet wird: Dabei gelten folgende Rahmenbedingungen:
Gewicht: maximal 25 kg
Mindestalter: 16 Jahre
Flughöhe: maximal 120 m
Sichtverbindung: direkt und ständig
Wollen Sie Drohnen privat nutzen, ist zudem im Vorfeld eine Registrierung beim Luftfahrt Bundesamt notwendig, wenn das Fluggerät mindestens 250 g wiegt oder über eine Kamera verfügt. Durch die Anmeldung erhalten Sie die e-ID. Mit dieser Kennung ist dann die Drohne zu versehen, damit Behörden ggf. Besitzer identifizieren können.
Die wichtigsten Vorschriften sind damit allerdings noch nicht vollständig:
· Ab einem Gewicht von 250 g ist außerdem ein Drohnenführerschein erforderlich. In der Regel reicht für Personen, die Drohnen privat nutzen, dabei der EU-Kompetenznachweis aus. Dieser kann durch einen theoretischen Online-Test beim Luftfahrt-Bundesamt erworben werden.
· Vorgeschrieben ist zudem beim Einsatz einer Drohne eine Haftpflicht. Eine allgemeine Privat- oder spezielle Drohen-Haftpflichtversicherung kommen dabei infrage. Ob bestehende Versicherungen die Flugobjekte einschließen, sollten Sie beim jeweiligen Versicherer erfragen.
Auch private Drohnen dürfen nicht immer und überall einfach fliegen
Wer Drohnen privat nutzen möchte, sollte alle wichtigen Vorschriften kennen.
Selbst wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann Drohnen nicht überall privat nutzen. So gibt es eine Vielzahl von Orten, zu denen jede Drohne mindestens 100 Meter Abstand halten muss. Dazu zählen mitunter Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, Militäreinrichtungen, Unglücksorte, Bundesfernstraßen und Industrieanlagen. Auch zu Menschenansammlungen, Bahnanlagen und Manövern der Bundeswehr ist die genannte Entfernung einzuhalten.
Alle, die Drohnen privat nutzen wollen, sollten sich an die Vorschriften halten, wenn Sie keine Sanktionen erhalten wollen. Es zeigt sich nämlich, dass die Bußgelder gegen Drohnenbesitzer mehr und mehr zunehmen. Und diese können durchaus, je nach Verstoß, mehrere Hundert Euro betragen. Das liegt daran, dass unerlaubte Drohnenflüge nicht nur zu Materialschäden führen können. Auch die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung können dabei in Gefahr geraten.
Darüber hinaus ist es auch verboten, ohne Wissen und Einverständnis von Grundstücksbesitzern mit einer fliegenden Kamera Fotos und Videos ihrer Häuser oder Gärten anzufertigen. Dabei kommt es zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts.