Die Brut- und Setzzeit hat begonnen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Brut- und Setzzeit hat begonnen

Aufgrund der Brut- und Setzzeit möchten wir die Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass ihre Tiere außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden dürfen. Sie sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Das setzt natürlich voraus, dass die für einen Hund verantwortliche Person jederzeit (auch körperlich) in der Lage sein muss, auf den Hund einzuwirken.

Im Interesse des Naturschutzes und aller Personen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad in der freien Natur unterwegs sind, werden die Hundehalter/innen gebeten, ihre Hunde anzuleinen. Dies gilt gerade und insbesondere während der Brut- und Setzzeit. Nur so kann vermieden werden, dass ein Hund – aus welchem Grund auch immer – einen Menschen in Angst und Schrecken versetzt bzw. verletzt oder andere Tiere gefährdet.

Des Weiteren sind die Landwirte an uns herangetreten und haben mitgeteilt, dass immer mehr Hunde ihre Notdurft auf Agrarflächen wie Wiesen- und Weideflächen hinterlassen. Hier kann der Hundekot in den Verdauungstrakt von Weidetieren gelangen und diese dadurch gesundheitlich ernsthaft gefährden.

Wir weisen darauf hin, dass alle Hundehalter gemäß § 10 Abs. 2 der Abfall- und Gebührensatzung des Abfallzweckverbandes Abfallwirtschaft dazu verpflichtet sind, den Hundekot der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen und sich der angebotenen Systeme zu bedienen. Das heißt, dass alle Hundehalter dazu verpflichtet sind, den Hundekot über die Abfallbehälter (Mülltonne/Papierkorb) zu entsorgen.