Der Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen ab dem kommenden Jahr nur noch den elektronischen Reisepass, der Vorteile bietet, aber auch teurer ist. Was reisefreudige Familien mit Kindern jetzt wissen müssen.

  • Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 statt 13 Euro

  • Neuregelung kommt voraussichtlich Anfang 2024 (Gesetz hat den Bundestag passiert)

  • Vorteil: Unter anderem weltweite Gültigkeit

Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für ihre Kinder einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Möchte man in Länder außerhalb der Europäischen Union verreisen, ist ein Reisepass notwendig. Dies ist nicht neu und ließ sich bislang vergleichsweise preiswert mit dem Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen.

Elektronischer Reisepass für Kinder

Neu ist jetzt, dass aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung der Kinderreisepass abgeschafft werden soll. Nun brauchen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), der für Kinder auf besonderen Antrag ausgestellt werden kann.

Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass bereits ausgestellte Kinderreisepässe ihre Gültigkeit behalten.

Kinderpass wird für Eltern deutlich teurer

Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro deutlich teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro. Dieser ist zwar nur ein Jahr gültig, die Verlängerung um ein weiteres Jahr kostete jedoch nur 6 Euro.

Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt maximal sechs Jahre. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht. Dann ist eine Neubeantragung vor dem Ablaufdatum notwendig.

Ist das Kind hingegen in einem Alter, in dem es sein Aussehen für mehrere Jahre beibehält, kann der sechs Jahre gültige Ausweis preiswerter sein als der nur ein Jahr gültige und für maximal ein Jahr verlängerbare Kinderreisepass.

Auswirkungen auf Reisen mit Kindern

Unangenehm kostspielig wird es somit für Eltern vor allem bei Fernreisen. Außerhalb Europas werden die günstigeren Personalausweise generell nicht anerkannt.

Innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raumes ist ein Personalausweis hingegen ausreichend. Auch bei den meisten übrigen europäischen Ländern ist dies der Fall. Eine Ausnahme ist unter anderem Großbritannien, wo ein Reisepass erforderlich ist.

Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.

Quelle: ADAC